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Unser Glossar: Das Immobilien A-B-C:

Das Thema Immobilien ist umfangreich und zudem mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten verbunden. Damit Sie Zeit sparen können und sich nicht mit langer Suche nach einer Begriffserklärung aufhalten, haben wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien zusammengetragen. Klicken Sie hierfür einfach auf den entsprechenden Buchstaben. 

 

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Bau-Berufsgenossenschaft

Die Bau-Berufsgenossenschaft versichert private Helfer wie Freunde, Nachbarn oder Verwandte, die beim Hausbau helfen. Damit sind sie gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. 

 

Bauabzugssteuer

Seit 2002 hat der Gesetzgeber eine Bauabzugssteuer von 15% für Bauleistungen angesetzt. Diese müssen bei Bezahlung an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Freistellung ist nach Vorlage einer ensprechenden Bescheinigung durch den Bauunternehmer möglich. 

 

Baubürgschaft

Eine Baubürgschaft kann vor Vertragsabschluss als Voraussetzung ausgehandelt werden und sichert den Bauherren gegen finanzielle Forderungen gegenüber seinem Bauunternehmer ab, wenn dieser zahlungsunfähig geworden ist.  

 

Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis wird von den Bauämtern der Gemeinden geführt und ist besonders für Bauherren von Neubauten interessant. Es enthält Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks von öffentlichem Interesse (z.B. Wegrechte). 

 

Bebaubarkeit

Wenn die Bebauung eines Grundstücks geplant ist, erfordert dies in der Regel eine Baugenehmigung. Manchmal genügt jedoch eine Bestätigung durch die zuständige Behörde, um mit dem Bauprojekt nach den baurechtlichen Bestimmungen zu beginnen. 

 

Baugrenze

Baugrenzen legen die überbaubare Fläche von Grundstücken fest und werden in der Regel als blaue Linie dargestellt. 

 

Bebauungsplan

Bebauungspläne enthalten je nach Umfang rechtsverbindliche Festsetzungen, erlaubte städtebauliche Maßnahmen, Art der baulichen Nutzung, Baugrenzen, etc. 

 

Belastung

Es ist wichtig, dass die Grenze der eigenen Belastung im Anschluss an den Bau oder Kauf eines Objektes nicht überschritten wird. Die finanzielle Belastung sollte 40% des Nettofamilieneinkommens nicht überschreiten. Sicherheitshalber sollten Sondereinnahmen nicht in die Berechnungen mit einfließen, da sie nur selten regelmäßig und verlässlich sind. 

 

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze stellt einen prozentualen Abschlag vom Beleihungswert einer Kreditsicherheit dar. Banken dürfen in der Regel maximal bis zu dieser Obergrenze Kredite gewähren. 

 

Beleihungswert

Der Beleihungswert ist ein Wert, der mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisiert werden kann. Nach diesem Wert richten sich die Finanzierungsmittel der Kreditinstitute. 

 

Bereitstellungszinsen

Wird ein gewährtes Darlehen bei seinem Kreditinstitut nicht abgerufen, fallen ab dem Tag der Darlehenszusage bis zur Abrufung des Kredites Bereitstellungszinsen an. Meistens entstehen diese ungenutzten Zeitspannen, wenn ein Bauvorhaben nicht nach Plan voranschreitet und sich das vereinbarte Auszahlen von Teilkrediten verzögert. 

 

Bürgschaft

Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. Bei einem Immobilienkauf kann eine Bürgschaft beispielsweise die Zahlungen eines Käufers absichern. 

 

 

 

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