Unser Glossar: Das Immobilien A-B-C:
Das Thema Immobilien ist umfangreich und zudem mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten verbunden. Damit Sie Zeit sparen können und sich nicht mit langer Suche nach einer Begriffserklärung aufhalten, haben wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien zusammengetragen. Klicken Sie hierfür einfach auf den entsprechenden Buchstaben.
Fachwerkhäuser wurden im Mittelalter auf eine spezielle Bauweise errichtet. Sie bestehen aus einem tragenden Gerüst aus Holz, dessen Zwischenräume mit Lehm oder Ziegeln befüllt worden sind. ←
Fertighäuser
Bei einem Fertighaus werden einzelne Bauteile bereits im Werk des Anbieters vorgefertigt und an der Baustelle vor Ort final zusammengefügt. ←
Fertigstellung
Ein Bauvorhaben ist vollständig fertiggestellt, wenn alle vertraglich vereinbarten Leistungen ausgeführt und eventuelle Mängel beseitigt wurden. ←
Finanzierungsplan
In einem Finanzierungsplan werden alle Kosten eines Bauvorhabens detailliert aufgelistet. ←
Festdarlehen
Ein Festdarlehen ist ein Kredit, der über einen bestimmten Zeitraum tilgungsfrei bleibt. ←
Flurstück
Das Flurstück bezeichnet ein vermessenes Stück Land („Flur“), dem als „sachenrechtliches“ Objekt in der Regel ein Grundstück zugeordnet ist. Jedes Flurstück trägt eine Identifikationsnummer. ←
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan dient zur Vorbereitung des Bauleitplans. Er enthält die räumlichen Entwicklungs- und Planungsziele sowie die Art der Bodennutzung der jeweiligen Gemeinde. ←
Freistellungserklärung
Die Freistellungserklärung ist eine verbindliche Bescheinigung der finanzierenden Bank eines Bauträgers, dass sie bei Verkauf das Objekt von allen Grundpfandrechten gegenüber dem Käufer freistellen wird. Häufig sind die in Abteilung III eingegebenen Grundpfandrechte höher als der Kaufpreis der Immobilie. Der Verkäufer/Notar fordert dann eine Freistellungserklärung der Gläubiger über die Höhe der eingetragenen Grundpfandrechte an und sichert so die lastenfreie Übergabe an den Käufer. ←
Fremdkapital
In der Immobilienfinanzierung bedeutet der Begriff Fremdkapital die Gesamtkosten eines Bauvorhabens abzüglich des vorhandenen Eigenkapitals. ←
Fundament
Das Fundament eines Bauprojektes trägt die Gesamtlasten und ist in das Erdreich einbetoniert. ← |
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