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Unser Glossar: Das Immobilien A-B-C:

Das Thema Immobilien ist umfangreich und zudem mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten verbunden. Damit Sie Zeit sparen können und sich nicht mit langer Suche nach einer Begriffserklärung aufhalten, haben wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien zusammengetragen. Klicken Sie hierfür einfach auf den entsprechenden Buchstaben. 

 

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Fachwerkhaus

Fachwerkhäuser wurden im Mittelalter auf eine spezielle Bauweise errichtet. Sie bestehen aus einem tragenden Gerüst aus Holz, dessen Zwischenräume mit Lehm oder Ziegeln befüllt worden sind.   

 

Fassade

Die Fassade ist die sichtbare Außenhülle eines Gebäudes.   

 

Fertighäuser

Bei einem Fertighaus werden einzelne Bauteile bereits im Werk des Anbieters vorgefertigt und an der Baustelle vor Ort final zusammengefügt.    

 

Fertigstellung

Ein Bauvorhaben ist vollständig fertiggestellt, wenn alle vertraglich vereinbarten Leistungen ausgeführt und eventuelle Mängel beseitigt wurden.   

 

Finanzierungsplan

In einem Finanzierungsplan werden alle Kosten eines Bauvorhabens detailliert aufgelistet.   

 

Festdarlehen

Ein Festdarlehen ist ein Kredit, der über einen bestimmten Zeitraum tilgungsfrei bleibt.   

 

Flurstück

Das Flurstück bezeichnet ein vermessenes Stück Land („Flur“), dem als „sachenrechtliches“ Objekt in der Regel ein Grundstück zugeordnet ist. Jedes Flurstück trägt eine Identifikationsnummer.   

 

Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan dient zur Vorbereitung des Bauleitplans. Er enthält die räumlichen Entwicklungs- und Planungsziele sowie die Art der Bodennutzung der jeweiligen Gemeinde.   

 

Freistellungserklärung

Die Freistellungserklärung ist eine verbindliche Bescheinigung der finanzierenden Bank eines Bauträgers, dass sie bei Verkauf das Objekt von allen Grundpfandrechten gegenüber dem Käufer freistellen wird.

Häufig sind die in Abteilung III eingegebenen Grundpfandrechte höher als der Kaufpreis der Immobilie. Der Verkäufer/Notar fordert dann eine Freistellungserklärung der Gläubiger über die Höhe der eingetragenen Grundpfandrechte an und sichert so die lastenfreie Übergabe an den Käufer.   

 

Fremdkapital

In der Immobilienfinanzierung bedeutet der Begriff Fremdkapital die Gesamtkosten eines Bauvorhabens abzüglich des vorhandenen Eigenkapitals.   

 

Fundament

Das Fundament eines Bauprojektes trägt die Gesamtlasten und ist in das Erdreich einbetoniert.   

 

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