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Unser Glossar: Das Immobilien A-B-C:

Das Thema Immobilien ist umfangreich und zudem mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten verbunden. Damit Sie Zeit sparen können und sich nicht mit langer Suche nach einer Begriffserklärung aufhalten, haben wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um den Kauf, Verkauf und die Vermietung von Immobilien zusammengetragen. Klicken Sie hierfür einfach auf den entsprechenden Buchstaben. 

 

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Nachfinanzierung

Muss ein Bauvorhaben nachfinanziert werden, wird der ursprünglich geplante Finanzbedarf im Nachhinein erhöht. Allerdings geht eine Nachfinanzierung oftmals mit höheren Zinskonditionen einher. 

 

Nachrang

Werden ein Grundpfandrecht oder eine Belastung im Nachhinein in das Grundbuch eingetragen, wird dies an einer Rangstelle getätigt. 

 

Nebenkosten

In einem Mietverhältnis beschreiben Nebenkosten alle Kosten neben der Miete wie zum Beispiel für Wasserversorgung, Müllbeseitigung oder Heizung. 

 

Niedrigenergiehaus

Von einem Niedrigenergiehaus ist die Rede, wenn der Jahreswärmeschutzbedarf die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 % unterschreitet. 

 

Negativbescheinigung

Mit der Negativbescheinigung bestätigt die jeweilige Gemeinde, dass sie ihr Vorkaufsrecht an einem Grundstück nicht in Anspruch nehmen wird. 

 

Nennbetrag

Bei der Immobilienfinanzierung beschreibt der Nennbetrag die Summe des beantragten Darlehensbetrags zzgl. der Kosten für Bearbeitungsgebühren und einer Rechtschuldversicherung. 

 

Nießbrauch

Hat eine Person das Recht auf Nießbrauch für ein Grundstück oder ein Gebäude, kann sie dieses als wirtschaftlicher Eigentümer nutzen. 

 

Notar

Der Notar ist für die rechtsverbindliche Beurkundung von Verträgen und anderen Dokumenten zuständig. Bei einem Immobilienverkauf berät er beide Parteien und übernimmt verschiedene Aufgaben in der Vertragsabwicklung. 

 

Nutzfläche (NF)

Die Nutzfläche ist ein Teil der Grundfläche und beschreibt den Teil eines Gebäudes oder Grundstückes, den man tatsächlich nutzen kann. 

 

 

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